Art. 9 Abs. 9 Nr. 8 SN-9824Gesetz zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze
Teil 4 Abschnitt 3 wird aufgehoben.
§ 4 ZustAnpGGesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an veränderte Zuständigkeiten oder Behördenbezeichnungen innerhalb der Bundesregierung
Die Erlaubnis zur Bekanntmachung einer Neufassung nach § 3 Abs. 1 oder Abs. 3 gilt entsprechend für Gesetze und Rechtsverordnungen, die durch die Siebente…
Art. 1 Nr. 3 SN-20917Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung
§ 4 wird wie folgt geändert:
Art. 5 Nr. 1 Buchst. c SN-12104Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze
Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 (aufgehoben)“.
Art. 1 Abs. 4 Satz 2 Nr. 24 SN-18473Gesetz zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes
§ 49 wird wie folgt geändert: