§ 16 ÜblG 2Zweites Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 1950 in Kraft, soweit sich nicht aus seinen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
§ 4 ÜblG2§10DVVerordnung zur Durchführung des § 10 des Zweiten Überleitungsgesetzes
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1950 in Kraft. Sie gilt gemäß § 14 des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes…
§ 4 Abs. 1 ÜblG 6Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht nach Berlin (West)
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft: 1. 5. 7. 12.
Art. 10 Abs. 2 32015R2120VERORDNUNG (EU) 2015/2120 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zu Endkundenentgelten für regulierte intra-EU-Kommunikation sowie zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG und der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 (Text von Bedeutung für den EWR)
Sie gilt ab dem 30. April 2016, mit Ausnahme der folgenden Bestimmungen:
§ 53 Abs. 1 GntDLSVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 in Kraft.