§ 13 Abs. 1 ÜblG1DV 1Erste Durchführungsverordnung zum Ersten Überleitungsgesetz
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1950 in Kraft.
§ 11 ÜblG 4Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern
Dieses Gesetz ist erstmals für das Rechnungsjahr 1955 anzuwenden; es tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 4 Abs. 1 ÜblG 1Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
Die am 31. März 1950 in Geltung gewesenen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über die in § 1 Abs. 1 aufgeführten Sachgebiete sind weiter anzuwenden,…
§ 3 Abs. 1 ÜblG 1Erstes Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund
Mit Wirkung ab 1. April 1950 gehen auf den Bund über:
§ 13 ÜblG 5Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.