§ 16 Abs. 3 UErgGErgibt sich die Höhe des Uraltguthabens nicht aus den in Absatz 2 bezeichneten Unterlagen oder hat die Verwaltungsstelle Zweifel, ob die Voraussetzungen der…
§ 21 Abs. 1 UErgGWird die Umwandlungsfähigkeit des Uraltguthabens nicht oder nur teilweise anerkannt, so hat die Verwaltungsstelle des Alten Instituts dies dem Anmelder durch…
§ 18 UErgGDie Verwaltungsstelle des Alten Instituts hat die Anerkennung der Umwandlungsfähigkeit des Uraltguthabens unter Angabe des Berechtigten auf der Anmeldung mit…
§ 3 Nr. b) UErgGUraltguthaben, die nach anderen als den im Geltungsbereich dieses Gesetzes ergangenen Vorschriften zur Umwandlung angemeldet worden sind, sofern der Berechtigte…
§ 1 Abs. 4 UErgGVorschriften über die Beschränkung der Inanspruchnahme von Geldinstituten finden auf Uraltguthaben, soweit sie nach diesem Gesetz umzuwandeln sind, keine…