§ 20 Nr. 7 UERVInhalt von UER-Nachweisen
das Verpflichtungsjahr, in dem die Upstream-Emissionsminderungen anrechenbar sind,
§ 1 Abs. 1 UERVAnwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Minderung von Treibhausgasemissionen…
§ 18 Abs. 2 Nr. 6 UERVÜberwachungsbericht, Überwachungszeitraum
die Höhe der Upstream-Emissionsminderungen, die im Überwachungszeitraum erreicht wurden, in Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent sowie ihre Ermittlung,
§ 7 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b UERVAntrag auf Zustimmung
für Upstream-Emissionsminderungen, die durch die Projekttätigkeit vor, während oder nach Ablauf des Anrechnungszeitraums erreicht worden sind, unbeschadet des §…
§ 13 Abs. 1 Nr. 2 UERVVeröffentlichung nach Erteilung der Zustimmung
die auf Basis des Berechnungsverfahrens ermittelte jährliche Upstream-Emissionsminderung in Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent,