Gesetze
Gesetz wird geladen …
Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes gestellt worden sind, sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu Ende zu führen.
Soweit ein Anspruch nach Absatz 1 besteht, sind die Umweltinformationen der antragstellenden Person unter Berücksichtigung etwaiger von ihr angegebener…
die Unterlagen nach § 6 in der bis dahin geltenden Fassung dieses Gesetzes vorgelegt wurden.
Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits begonnene Verfahren sind nach den bisher geltenden Verfahrensvorschriften zu Ende zu führen.
Vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes eingeleitete Verfahren sind nach den bisherigen Vorschriften weiter zu führen.
Für Vorhaben und Verfahren nach § 1 Absatz 1 gelten die Übergangsvorschriften des § 74 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung…
Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung begonnenen Prüfungsverfahren im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege können nach den bisherigen Vorschriften zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.