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Das wissenschaftliche Personal der Universität ist nach näherer Ausgestaltung des Dienstverhältnisses und der Widmung oder Funktionsbeschreibung der Stelle verpflichtet, im Universitätsklinikum Aufgaben in der Krankenversorgung und im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Fort- und Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte sowie in der Aus- und Weiterbildung von Angehörigen sonstiger Fachberufe des Gesundheitswesens zu erfüllen. Die Vertragsverhältnisse der Professorinnen oder Professoren, denen die Leitung einer Abteilung mit Aufgaben in der Krankenversorgung übertragen wird, über ihre Aufgaben in Forschung und Lehre und im Bereich des Universitätsklinikums sollen in einem Vertrag zwischen der Professorin oder dem Professor, der Universität und dem Universitätsklinikum geregelt werden.
Das Universitätsklinikum nimmt Aufgaben der Krankenversorgung, der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte sowie der Angehörigen nicht ärztlicher…
Das Universitätsklinikum wirkt mit dem Fachbereich Medizin der Universität zur Erfüllung seiner Aufgaben in Forschung und Lehre zusammen. Es ist in der…
Das wissenschaftliche Personal an der Medizinischen Fakultät, das approbierte Ärztin oder approbierter Arzt ist, ist berechtigt und verpflichtet, im…
1Das wissenschaftliche Personal an der Medizinischen Fakultät, das approbierte Ärztin oder approbierter Arzt ist, ist berechtigt und verpflichtet, im…
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten sind die den Fachbereichen, den wissenschaftlichen Einrichtungen oder den Betriebseinheiten…
Das Universitätsklinikum wirkt mit dem Fachbereich Medizin zur Erfüllung seiner Aufgaben in Forschung und Lehre zusammen. Es ist in der Krankenversorgung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.