§ 8 UErgG 3Drittes Umstellungsergänzungsgesetz
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§ 27 UmstGeldInstVVerordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
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§ 12 Nr. 2 WährUmStAbschlGGesetz zum Abschluß der Währungsumstellung
§ 17 der Zweiundvierzigsten, § 17 der Dreiundvierzigsten und § 20 der Vierundvierzigsten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz,
§ 29 UmstGeldInstVVerordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlaß der Neuordnung des Geldwesens
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§ 20 Abs. 8 StWGGesetz über das Studierendenwerk im Saarland (Studierendenwerksgesetz - StWG) Vom 16./17. Juni 2021*1
Soweit durch diese Vorschrift nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die Bestimmungen dieses Gesetzes.