§ 275 Abs. 2 UmwGBeschluß der Mitgliederversammlung
In anderen Fällen bedarf der Formwechselbeschluss einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Er bedarf einer Mehrheit von mindestens…
§ 262 Abs. 1 UmwGBeschluß der Generalversammlung
Der Formwechselbeschluss der Generalversammlung bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Er bedarf einer Mehrheit von neun…
§ 3 Abs. 3 StudWRefG SLGesetz zum Rechtsformwechsel des Studentenwerks im Saarland e. V. Vom 16./17. Juni 2021*
Der Beschluss zum Rechtsformwechsel bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Er bedarf einer Mehrheit von mindestens neun…
§ 240 Abs. 1 UmwGBeschluß der Versammlung der Anteilsinhaber
Der Formwechselbeschluss bedarf einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der bei der Gesellschafterversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung…
§ 112 Abs. 3 UmwGVorbereitung, Durchführung und Beschluß der Versammlung der obersten Vertretung
Der Verschmelzungsbeschluß der obersten Vertretung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Die Satzung kann eine größere Mehrheit und…