Zweites Buch
Verschmelzung
Zweiter Teil
Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt
Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften
Zweiter Unterabschnitt
Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften
§ 42
Entsprechend anzuwendende Vorschriften