UnbilligkeitsV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 7 UnbilligkeitsVInkrafttretenVerordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente § 6Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft. § 6