UnfKBefÄOGV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietSozialversicherung§ 1 UnfKBefÄOGV SLGeltungsbereichVerordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter bei der Unfallkasse Saarland Vom 26. Mai 2015§ 2 Leichte SpracheEinfache SpracheDiese Verordnung gilt für die der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit unterstehende Unfallkasse Saarland.§ 2