UnfKBefÄOGV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 UnfKBefÄOGV SLAbbau von ÜberschreitungenVerordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter bei der Unfallkasse Saarland Vom 26. Mai 2015 § 2§ 4 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiLiegen Überschreitungen der Stellenobergrenzen vor, sind die betreffenden Stellen bei ihrem Freiwerden umzuwandeln. § 2§ 4