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Für das Saarland wird als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die in den §§ 128 und 129 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch genannten Unternehmen und Versicherten eine gemeinsame Unfallkasse für den Landes- und den kommunalen Bereich errichtet. Sie führt den Namen „Unfallkasse Saarland“ und hat ihren Sitz in Saarbrücken.
Die Unfallkasse Saarland ist eine landesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 29 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch).[2] Sie ist zur Führung des kleinen Landessiegels berechtigt.