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Mit Wirkung vom 1. Januar 1998 werden der Gemeindeunfallversicherungsverband für das Saarland in die Unfallkasse Saarland eingegliedert und die Landesausführungsbehörde für Unfallversicherung des Saarlandes in die Unfallkasse Saarland überführt. Die Rechte und Pflichten des Gemeindeunfallversicherungsverbandes für das Saarland und der Landesausführungsbehörde für Unfallversicherung des Saarlandes auf dem Gebiet der Unfallversicherung gehen von diesem Zeitpunkt an auf die Unfallkasse Saarland über.
Die zum Zeitpunkt der Errichtung der Unfallkasse Saarland beim Gemeindeunfallversicherungsverband für das Saarland tätigen Angestellten und Arbeiter einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung dort Beschäftigten sind ab diesem Zeitpunkt Beschäftigte der Unfallkasse Saarland.