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Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des gehobenen Dienstes der Fachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst, des Fachgebietes Dienst bei der Unfallkasse Saarland.
Im Übrigen findet, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist, die Prüfungsordnung der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für den dualen Bachelor-Studiengang Sozialversicherung, Schwerpunkt Unfallversicherung, in der jeweils geltenden Fassung entsprechende Anwendung.