§ 38 Abs. 2 POSoz-DRV-MD SNInkrafttreten
Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland als zuständige Stelle nach dem BBiG für die Durchführung von Prüfungen…
§ 1 PSVO NRWVerordnung für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten
Diese Verordnung gilt für die Durchführung von Zwischen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte und für…
§ 33 PO-A NRWPrüfungsordnung zur Durchführung von Abschlussprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte
Die Prüfungsordnung nach § 47 des Berufsbildungsgesetzes zur Durchführung von Abschlussprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte vom 3. Dezember 1979…
§ 19 PO-Z NRWPrüfungsordnung zur Durchführung von Zwischenprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte
Die Prüfungsordnung für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter vom 10. Juni 1980 (GV.NW. S. 684),…
§ 17 Abs. 1 POSoz-DRV-MD SNGegenstand und Gliederung der Prüfung in der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung
Die Abschlussprüfung erstreckt sich in der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung auf die in der Anlage 3 zu § 4 der Verordnung über die Berufsausbildung…