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Für die Beamtinnen und Beamten der Unfallkasse Saarland gelten die Vorschriften zur Regelstudienzeit, zum Studienaufbau, zu den Studienzielen und zu den Leistungsnachweisen der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor-Studiengang Sozialversicherung, Schwerpunkt Unfallversicherung der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in der jeweiligen Fassung entsprechend. Abschnitt III Laufbahnprüfung