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Leistungsbezüge können aus Anlass der Berufung vergeben werden, soweit dies erforderlich ist, um qualifizierte Professorinnen und Professoren für die Universität zu gewinnen. Bei der Bemessung der Leistungsbezüge können insbesondere berücksichtigt werden
die Qualifikation,
die Managementerfahrung in Wissenschaft und Wirtschaft,
die Qualität der Forschungs- oder Wissenschaftsleistung,
die Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben,
das Engagement in der Aus- und Weiterbildung (Lehre) und in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
die besondere Bedeutung der Professur und
die Bewerbungs- und Arbeitsmarktlage.
Leistungsbezüge können aus Anlass von Bleibeverhandlungen vergeben werden, soweit dies erforderlich ist, um die Abwanderung einer Professorin oder eines Professors an eine andere Hochschule außerhalb der Bundeswehr oder in die Wirtschaft abzuwenden. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Die Vergabe setzt voraus, dass die Professorin oder der Professor das Einstellungsinteresse eines anderen Dienstherrn oder Arbeitgebers nachweist.
Unbefristet vergebene Leistungsbezüge nehmen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen nach § 14 des Bundesbesoldungsgesetzes mit dem Prozentsatz teil, um den sich das Grundgehalt der Besoldungsgruppe verändert, der die Professorin oder der Professor angehört.
Aus Anlass von Berufungs- oder Bleibeverhandlungen können Berufungs- oder Bleibe-Leistungsbezüge gewährt werden, soweit dies erforderlich ist, um eine…
Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge nach § 34 Absatz 2 des Sächsischen Besoldungsgesetzes können aus Anlass von Berufungs- oder Bleibeverhandlungen gewährt…
aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen (Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge),
Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge nach § 34 Absatz 2 des Sächsischen Besoldungsgesetzes können aus Anlass von Berufungs- oder Bleibeverhandlungen gewährt…
Bei der Entscheidung über Leistungsbezüge nach § 33 Absatz 1 Nummer 1 sind insbesondere die individuelle Qualifikation, vorliegende Evaluationsergebnisse, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.