§ 6 Abs. 2 FHBLeistBVVerordnung über Leistungsbezüge und Zulagen an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Treffen Bezüge nach Absatz 1 mit unbefristet vergebenen Leistungsbezügen nach den §§ 2 und 3 zusammen, gilt für die Höhe des ruhegehaltfähigen Betrages der…
§ 6 Abs. 3 HdBALBVVerordnung über die Leistungsbezüge und Zulagen an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Treffen nach Absatz 1 ruhegehaltfähige Leistungsbezüge mit unbefristet gewährten Berufungsleistungsbezügen, Bleibeleistungsbezügen oder besonderen…
§ 37 Abs. 1 LBesG NRWBesoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Soweit Leistungsbezüge nach § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2 unbefristet gewährt werden und jeweils mindestens zwei Jahre bezogen worden sind, sind sie…