§ 2 UrkBefrBELV
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 6 des eingangs genannten Gesetzes auch im Land Berlin.
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 6 des eingangs genannten Gesetzes auch im Land Berlin.