§ 3 UrkBefrITAVVerordnung über die Bestimmung der Behörde, die für die Beglaubigung nach Artikel 2 des Vertrages vom 7. Juni 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden zuständig ist
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 3 UrkBefrV 1997 HaagVerordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 FrUmrV 4Vierte Verordnung über den Umrechnungssatz für französische Franken bei Anwendung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.