Verordnung über den Urlaub für die saarländischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Urlaubsverordnung - UrlaubsVO) Vom 14. Januar 2015*
Diese Verordnung gilt auch für die Richterinnen und Richter des Landes.
§ 17 UrlaubsVOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen