USG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 26 USGLeistungsberechnungGesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden · Kapitel 3 § 25§ 27 Bemisst sich der Anspruch auf Leistungen nach Tagen, wird der Monat mit 30 Tagen berechnet.