§ 1 FzgLiefgMeldVFahrzeuglieferungs-MeldepflichtverordnungGegenstand, Form und Frist der MeldungZitatstelleFahrzeuglieferer nach § 2a des Umsatzsteuergesetzes können die Meldung nach Absatz 1 auf elektronischem Weg übermitteln oder in Papierform abgeben.Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung
§ 14a UStGUmsatzsteuergesetzZusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen FällenZitatstelle…Unternehmers und die des Leistungsempfängers anzugeben. Satz 1 gilt auch für Fahrzeuglieferer (§ 2a). Satz 2 gilt nicht in den Fällen der §§ 1b und 2a.Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
§ 14a UStGUmsatzsteuergesetzZusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen FällenZitatstelle…Satz 1 gilt auch für Fahrzeuglieferer (§ 2a). Satz 2 gilt nicht in den Fällen der §§ 1b und 2a.Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
§ 14b UStGUmsatzsteuergesetzAufbewahrung von RechnungenZitatstellefür Fahrzeuglieferer (§ 2a);Aufbewahrung von Rechnungen
§ 18c UStGUmsatzsteuergesetzMeldepflicht bei der Lieferung neuer FahrzeugeZitatstelle…Bundesrates durch Rechtsverordnung bestimmen, dass Unternehmer (§ 2) und Fahrzeuglieferer (§ 2a) der Finanzbehörde ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne…Meldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge
§ 18i UStGUmsatzsteuergesetzBesonderes Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige LeistungenZitatstelle…zuständigen Finanzbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelt, die §§ 2a, 29b bis 30, 32a bis 32j, 80, 87a, 87b und der Zweite Abschnitt des Dritten Teils und der…Besonderes Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen
§ 18j UStGUmsatzsteuergesetzBesonderes Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige LeistungenZitatstelle…zuständigen Finanzbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union übermittelt, die §§ 2a, 29b bis 30, 32a bis 32j, 80, 87a, 87b und der Zweite Abschnitt des Dritten Teils und der…Besonderes Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen
§ 18k UStGUmsatzsteuergesetzBesonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EuroZitatstelle…zuständigen Finanzbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union übermittelt, die §§ 2a, 29b bis 30, 32a bis 32j, 80, 87a, 87b und der Zweite Abschnitt des Dritten Teils und der…Besonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro
§ 3 FzgLiefgMeldVFahrzeuglieferungs-MeldepflichtverordnungMeldepflichtigerZitatstelle…Meldung verpflichtet ist der Unternehmer (§ 2 des Umsatzsteuergesetzes) oder Fahrzeuglieferer (§ 2a des Umsatzsteuergesetzes), der die Lieferung des Fahrzeugs ausführt.Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung