Erwägungsgrund 2 32006L0112
Bei dieser Neufassung sollten die noch geltenden Bestimmungen der Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer übernommen werden. Die genannte Richtlinie sollte daher aufgehoben werden.