Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer verteilt sich nach § 5a Absatz 1 des Gemeindefinanzreformgesetzes auf die Länder nach folgenden Schlüsselzahlen: Baden-Württemberg0,137704457Bayern0,170686895Berlin0,042022533Brandenburg0,019892527Bremen0,011170930Hamburg0,037425321Hessen0,085265860Mecklenburg-Vorpommern0,013890198Niedersachsen0,085496664Nordrhein-Westfalen0,233966237Rheinland-Pfalz0,041101866Saarland0,011515874Sachsen0,041962866Sachsen-Anhalt0,019440450Schleswig-Holstein0,027981395Thüringen0,020475927
Die Aufteilung der Bundesmittel nach Artikel 1, 2 und 4 auf die einzelnen Länder sowie die Finanzierung des Länderanteils erfolgt nach folgendem Schlüssel:…
Das Aufkommen der Umsatzsteuer wird auf Bund, Länder und Gemeinden nach folgenden Prozentsätzen aufgeteilt: BundLänderGemeindenab…
Für das Ausgleichsjahr 2012 werden als Länderanteile an der Umsatzsteuer festgestellt: für Baden-Württemberg9 938 644 901,29 Eurofür Bayern11 709 921 403,46…
Für das Ausgleichsjahr 2016 werden als Länderanteile an der Umsatzsteuer festgestellt: für Baden-Württemberg11 903 334 919,07 Eurofür Bayern14 038 730 520,68…
Der auf die Gemeinden des Freistaates Sachsen entfallende Anteil an der Umsatzsteuer wird auf die Gemeinden nach den in der Anlage 2 enthaltenen Schlüsselzahlen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
Welche und warum — mit Abonnement