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Für die Finanzierung des Programms stehen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, in den Jahren 2001 bis 2003 jährlich 60 Mio. DM zur Verfügung, die je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen werden. Protokollnotiz zu § 2: Es wird beabsichtigt, die Mittel - soweit nicht andere Maßnahmen gefördert werden - im Umfang von vorzusehen. Für Informationen über die geförderten Maßnahmen sowie für deren Evaluation und Controlling können bis zu 5 % des Gesamtansatzes zulasten der Ansätze für die einzelnen Maßnahmen aufgewendet werden.
75 % für Maßnahmen gemäß § 1 Absatz 2 Buchstabe a, jedoch nicht mehr als 15 % für die Förderung von Promotionen,
15 % für Maßnahmen gemäß § 1 Absatz 2 Buchstabe b,
10 % für Maßnahmen gemäß § 1 Absatz 2 Buchstabe c