§ 6 UVBKostErstVVerordnung über die Kostenerstattung an die Unfallversicherung Bund und Bahn für die Wahrnehmung der Aufgaben der Prävention für die Beamtinnen und Beamten der in § 125 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch genannten Unternehmen
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.
§ 5 ÜZVVerordnung zur Regelung einer Übergangszahlung an Beamte
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1975 in Kraft.
§ 5 SVLFG-AltRückVVerordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 LwAltschVVerordnung zur Durchführung des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2004 in Kraft.
§ 7 KK-AltRückVVerordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.