UVPG§20ZustV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 UVPG§20ZustV SLAufgaben der federführenden BehördeVerordnung über Zuständigkeiten und Aufgaben auf dem Gebiet der Umweltverträglichkeitsprüfung Vom 30. Juli 2003 § 1§ 3 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiKI-Hinweise anzeigenDer federführenden Behörde nach § 1 werden die Aufgaben nach den §§ 16 bis 22 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung übertragen. Hilfreich:0 Nicht hilfreich:0 § 1§ 3