VAErstV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 VAErstVInkrafttreten, AußerkrafttretenVerordnung über die Erstattung von Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleichs § 3Schlussformel Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. § 3Schlussformel