§ 5 Abs. 1 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Die Aufsichtsbehörde kann Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die nicht eingetragen zu werden brauchen, von der laufenden Aufsicht nach diesem Gesetz…
§ 32 Abs. 3 SächsGKVGesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
Die Zusatzversorgungskasse unterliegt der Versicherungsaufsicht. Die §§ 2, 3 Absatz 1 bis 3 und Absatz 4 Satz 4 und 5, §§ 5 und 8 des Sächsischen…
§ 31 Abs. 1 SN-3844Sächsisches Sparkassengesetz
Die Aufsicht erstreckt sich darauf, dass Verwaltung und Geschäftsführung der Sparkasse den Gesetzen, den Rechtsverordnungen, der Satzung und den…