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Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übt die Versicherungsaufsicht über private [1] und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen aus, soweit es sich nicht um Träger der Sozialversicherung handelt.
Zur Aufsicht im Sinne dieses Gesetzes gehören insbesondere die Befugnisse, die bisher dem Aufsichtsamt für Versicherungswesen zustanden.