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Wird die Solvabilitätskapitalanforderung mit der Standardformel berechnet, so setzt sie sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
der Basissolvabilitätskapitalanforderung gemäß den §§ 100 bis 106,
Die anhand der Standardformel berechnete Solvenzkapitalanforderung ist die Summe folgender Bestandteile:
bei der Beurteilung ihres Solvabilitätsbedarfs gemäß § 27 Absatz 2 Nummer 1 hinreichend berücksichtigen können;
bei der Lebensversicherung,
obligatorischen festen Kosten und
eine Standardformel gemäß dem Artikel 101 und den Artikeln 103 bis 109;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.