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Für Studierende, die ihr Studium bis einschließlich 1. September 2025 begonnen haben, ist die Ausbildungsverordnung Unfallkasse 2.1 vom 5. Juni 2023 (GV. NRW S. 410) weiter anzuwenden.
1Für Studierende, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2022 aufgenommen haben, ist § 2a Absatz 1 bis 2 bis zum 1. Oktober 2024 in seiner bis zum 23. September…
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2026/2027 aufnehmen, ist diese Verordnung in der ab dem 1. September 2026 geltenden…
Für Beamtinnen und Beamte, die ein Studium nach dieser Verordnung vor dem 1. Januar 2025 begonnen haben und sich in einer ununterbrochenen Ausbildung befinden,…
Für Personen, die sich vor dem 1. September 2026 bereits im Laufbahnwechsel nach § 19 dieser Verordnung in der bis zum Ablauf des 31. August 2026 geltenden…
Für Studierende, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2022 aufgenommen haben, sind die §§ 5, 6 des Juristenausbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung…
Für Anwärterinnen und Anwärter, die vor dem 1. Oktober 2026 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, findet weiterhin die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.