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Die Hausarbeit ist von zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses mit einer der in § 14 Absatz 1 festgelegten Noten und Punktzahlen zu bewerten. Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bestimmt für die einzelnen Hausarbeiten die Erst- und Zweitgutachter und den Termin für die Vorlage der Bewertungen.
Weichen die Bewertungen voneinander ab, entscheidet der Prüfungsausschuss im Rahmen der Vorbeurteilungen. Dabei können Gutachter zur Beratung zugezogen werden.
Vor der Bewertung der Hausarbeit kann die Leitung der Ausbildungsstelle des Ausbildungsabschnitts III oder ein von dieser benannter Dienstangehöriger der Ausbildungsstelle aufgefordert werden, eine fachliche Stellungnahme ohne Benotung abzugeben, die dem Erst- und Zweitgutachter zusammen mit der Hausarbeit zugeleitet wird.
Liefert eine Referendarin oder ein Referendar die Hausarbeit ohne triftigen Grund nicht fristgerecht ab, so wird diese mit null Punkten bewertet. Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses entscheidet, ob ein triftiger Grund vorliegt.
Zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses bewerten die Hausarbeit unabhängig voneinander und legen das Ergebnis mit einem Punktwert nach § 20 fest. Weichen die…
Die häusliche Prüfungsarbeit und die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht sind mit Begründung zu bewerten. Die Prüfungsleistungen werden von der Erstprüferin…
Die häusliche Prüfungsarbeit wird von zwei Prüfenden, die dem Prüfungsausschuss für die jeweilige Fachrichtung oder das jeweilige Fachgebiet angehören,…
Die häusliche Prüfungsarbeit wird von einer Erstbeurteilerin oder einem Erstbeurteiler und einer Zweitbeurteilerin oder einem Zweitbeurteiler unabhängig…
Ein zweites, von der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission beauftragtes Mitglied der Prüfungskommission wird hinzugezogen, wenn die Hausarbeit schlechter…
Die Aufgabe für die Hausarbeit ist aus zwei Vorschlägen von dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses auszuwählen, die von den Referendarinnen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.