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Die schriftlichen Aufsichtsarbeiten sind aus den Bereichen
Allgemeines Verwaltungsrecht sowie Agrar- und Umweltrecht und
Agrarpolitik, Umweltfragen, Verbraucherfragen, Beratung, berufliche Weiterbildung.
Sie sind an zwei möglichst aufeinander folgenden Tagen unter Aufsicht einer oder eines von dem Vorsitz des Prüfungsausschusses bestimmten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes anzufertigen. Für jede Aufsichtsarbeit stehen 5 Stunden zur Verfügung. Es werden je Bereich zwei Aufgaben zur Wahl gestellt.
Die Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten wählt das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses aus Vorschlägen der Ausbildungsbehörde aus. Es bestimmt die zugelassenen Hilfsmittel sowie Termin und Ort für die Aufsichtsarbeiten. Die Aufgaben sind getrennt in verschlossenen Umschlägen aufzubewahren, die jeweils am Anfertigungstag in Gegenwart der Referendarin oder des Referendars zu öffnen sind.
Die Aufsicht vermerkt auf jeder Arbeit den Zeitpunkt der Abgabe und die Kennzahl der Referendarinnen und Referendare. Sie fertigt eine Sitzordnung mit Angabe der Kennzahlen und eine Niederschrift und vermerkt in ihr jede Unregelmäßigkeit und den Zeitpunkt der Abgabe. Die abgegebenen Arbeiten, die Sitzordnung und die Niederschrift hat die Aufsicht in einem Umschlag zu verschließen und diesen dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses oder einer von ihm beauftragten Person zuzustellen. Die Liste der Kennzahlen ist bis zum Abschluss der Bewertung der schriftlichen Arbeiten bei dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses oder einer von ihm bestimmten Person des öffentlichen Dienstes unter Verschluss zu halten.
zwei Arbeiten nach Wahl der zu prüfenden Person (Wahlfächer) aus den Bereichen der Wirtschafts-, Finanz- oder Sozialverwaltung, der Verwaltungsorganisation oder…
Die Referendarin oder der Referendar soll durch die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht zeigen, dass Aufgaben aus dem Bereich der Verwaltung rasch und sicher…
Die Aufsichtsarbeiten sind aus den nachfolgenden Bereichen unter Aufsicht einer oder eines von dem Vorsitz bestimmten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes…
Die Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten bestimmt der Prüfungsausschuss auf Vorschlag der Ausbildungsleitungen. Die Aufgaben bestehen aus:
Die Aufgaben für Aufsichtsarbeiten bestimmt der Vorsitz des Prüfungsausschusses. Sie sind den in Anlage 2 aufgeführten Stoffgebieten zu entnehmen.
Es sind drei schriftliche Arbeiten unter Aufsicht (Aufsichtsarbeiten) anzufertigen, die sich mit den in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.