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Die Staatsprüfung besteht aus sechs Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung und dient der Feststellung, ob die Person im Verwaltungsreferendariat nach den fachlichen und allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten, nach den erlangten praktischen Erfahrungen in der Erledigung der Dienstgeschäfte und nach dem Gesamtbild der Persönlichkeit die Befähigung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzt.
Die Große Agrarwirtschaftliche Staatsprüfung dient der Feststellung, ob der Prüfling auf Grund seiner fachlichen Kenntnisse die Befähigung für die Ämtergruppe…
In der Staatsprüfung wird festgestellt, ob und in welchem Maße die Prüflinge die Ziele des Vorbereitungsdienstes gemäß § 1 erreicht und Handlungskompetenzen für…
Die Zweite Staatsprüfung dient der Feststellung, ob die Studienreferendarin oder der Studienreferendar nach den fachlichen Kenntnissen und Kompetenzen sowie der…
Die Zweite Staatsprüfung dient der Feststellung, ob die Anwärterin oder der Anwärter nach ihren oder seinen fachlichen Kenntnissen und Kompetenzen sowie ihrer…
Die Zweite Staatsprüfung dient der Feststellung, ob die Anwärterin oder der Anwärter nach ihren oder seinen fachlichen Kenntnissen und Kompetenzen sowie ihrer…
Die Zweite Staatsprüfung dient der Feststellung, ob die Anwärterin oder der Anwärter nach ihren oder seinen fachlichen Kenntnissen und Kompetenzen sowie ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.