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Die Große Agrarwirtschaftliche Staatsprüfung dient der Feststellung, ob der Prüfling auf Grund seiner fachlichen Kenntnisse die Befähigung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des agrarwirtschaftlichen Dienstes in der Agrarverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen besitzt.
Die Staatsprüfung besteht aus sechs Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung und dient der Feststellung, ob die Person im Verwaltungsreferendariat nach…
Die Laufbahnprüfung dient der Feststellung, ob die Anwärterin oder der Anwärter nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für die Laufbahn des…
Die Prüfung dient der Feststellung, ob die oder der Auszubildende auf Grund ihrer oder seiner fachlichen Kenntnisse die Befähigung für die Laufbahn des…
Die Laufbahnprüfung dient der Feststellung, ob die Anwärterin oder der Anwärter für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Land…
Die Laufbahnprüfung dient der Feststellung, ob die oder der Studierende das Ausbildungsziel nach § 6 Absatz 1 erreicht hat und ihr oder ihm damit nach…
Diese Verordnung regelt die Einstellung in den Vorbereitungsdienst sowie die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.