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In der Staatsprüfung wird festgestellt, ob und in welchem Maße die Prüflinge die Ziele des Vorbereitungsdienstes gemäß § 1 erreicht und Handlungskompetenzen für den Beruf einer Lehrkraft nach Anlage 1 erworben haben.
In der Staatsprüfung wird festgestellt, ob und mit welchem Erfolg die Lehrkraft in Ausbildung das Ziel der Ausbildung gemäß § 8 erreicht hat.
In der Staatsprüfung wird festgestellt, ob und in welchem Maße die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ausbildung deren Ziele erreicht haben. Mit Bestehen der…
Durch die Staatsprüfung wird festgestellt, ob die Kandidatin oder der Kandidat das Ziel der Ausbildung erreicht hat.
Die Erste Staatsprüfung dient der Feststellung, ob der Prüfling die für die Ausübung des jeweiligen Lehramts erforderliche fachwissenschaftliche,…
Die Prüfung dient der Feststellung, ob die Beamtinnen und Beamten für ihre Laufbahn befähigt sind. Die Prüflinge sollen nachweisen, dass sie die erforderlichen…
Die Staatsprüfung, die im letzten Ausbildungshalbjahr der Qualifizierungsmaßnahme stattfindet, dient der Feststellung, ob die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.