Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die berufspraktischen Studien werden im Ausbildungsarchiv und den von diesem bestimmten Einrichtungen durchgeführt. Dabei sind fachbezogene Schwerpunkte des Ausbildungsarchivs zu berücksichtigen. Die Ausbildungsinhalte der berufspraktischen Studien sind mit denen der Fachstudien abzustimmen.
Während der berufspraktischen Studien soll die Staatsarchivreferendarin oder der Staatsarchivreferendar in die Aufgaben, die Betriebsorganisation, die Methoden und Verfahren sowie in die Leitung eines öffentlichen Archivs eingeführt werden.
Die Staatsarchivreferendarin oder der Staatsarchivreferendar soll während der berufspraktischen Studienzeiten grundlegende Kompetenzen und Fähigkeiten erwerben
in der Anwendung geeigneter Methoden der Überlieferungsbildung und in der Erschließung von Archivgut,
in der Anwendung und im Einsatz moderner Archivtechniken,
in Fragen der Nutzung und Bereitstellung von Archivgut und
in der Anwendung der Instrumentarien eines modernen Organisations- und Archivmanagements.
Während der berufspraktischen Studien sind vier Module zu absolvieren. Die berufspraktischen Studien umfassen insgesamt 40 ECTS-Punkte.
lernen, geeignete Methoden der Überlieferungsbildung und der Erschließung von Archivgut anzuwenden,
Das fachpraktische Studium umfasst folgende Aufgabengebiete:
Kopien von Zeugnissen über einschlägige praktische oder berufliche Tätigkeiten und eine Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen und
Fachpraktische Ausbildung I
Die Ausbildungsleitung erläutert der Staatsarchivreferendarin oder dem Staatsarchivreferendar in einem Gespräch die Noten der berufspraktischen Studien.
Während des berufspraktischen Studiums sind den Anwärterinnen und Anwärtern die in dem berufspraktischen Studienplan festgelegten Studieninhalte an Hand der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.