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Leistungsüberprüfung und –bewertung der berufspraktischen Studien richten sich nach den für die Archivschule Marburg jeweils geltenden Regelungen. Die Ausbildungsleitung bildet das arithmetische Mittel der Prüfungsergebnisse aus den vier Modulen der berufspraktischen Studien und teilt das Gesamtprüfungsergebnis am Ende der berufspraktischen Studien der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses an der Archivschule Marburg mit. Die Mitteilung kann durch Übersendung von Abschriften oder Kopien der Modulbescheinigungen erfolgen.
Die Ausbildungsleitung erläutert der Staatsarchivreferendarin oder dem Staatsarchivreferendar in einem Gespräch die Noten der berufspraktischen Studien.
Die Bewertungen nach Absatz 1 werden der Archivschule Marburg mitgeteilt.
Am Ende jeder Praxisphase erstellt die oder der Ausbildungsbeauftragte unter Beteiligung der Ausbildenden für jede Referendarin und jeden Referendar eine…
Über die Ausbildung in jeder der in § 14 Absatz 1 genannten fachpraktischen Studienzeiten ist von der Ausbildungsleitung unter Berücksichtigung der…
Während der berufspraktischen Studien soll die Staatsarchivreferendarin oder der Staatsarchivreferendar in die Aufgaben, die Betriebsorganisation, die Methoden…
Am Ende der Ausbildung ermittelt die Ausbildungsbehörde aus den Beurteilungen für die einzelnen Ausbildungsabschnitte eine Ausbildungsnote nach dem Muster der…
Nach der Besprechung gemäß Absatz 3 wird die Beurteilung der Lehrprobe von der oder dem Vorsitzenden im Einvernehmen mit der Leiterin oder dem Leiter der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.