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Die Anerkennung der Befähigung sowie das Anerkennungsverfahren für die Laufbahn des mittleren und gehobenen eichtechnischen Dienstes regelt sich nach den Bestimmungen der Verordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung vom 6. Mai 2010 (GV. NRW. S. 285).
Die Eignungsprüfung nach § 7 Absatz 3 der Verordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung erfolgt durch die oberste Dienstbehörde unter Mitwirkung des LBME NRW.
Der Anpassungslehrgang nach § 8 der Verordnung zur Anerkennung von Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung erfolgt nach den Regelungen der §§ 8 bis 13. Er findet Fortsetzung in einem Laufbahnlehrgang an der Deutschen Akademie für Metrologie. Die Dauer des Anpassungslehrgangs beträgt insgesamt ein Jahr. Teil 5 Schlussvorschriften
Im Anschluss an die Anerkennung nach Absatz 1 oder 2 teilt die zuständige oberste Dienstbehörde der Bewerberin und dem Bewerber die Anerkennung der…
Die Anwärterin oder der Anwärter wird durch den LBME NRW zum Laufbahnlehrgang (Ausbildungsabschnitt III) zugelassen, wenn das Gesamtergebnis der Ausbildung in…
Mit dem Erwerb einer Laufbahnbefähigung nach § 1 der Ausbildungsverordnung erstes Einstiegsamt Laufbahngruppe 2 allgemeiner Verwaltungsdienst Land vom 5. August…
Das Nähere, insbesondere das Anerkennungsverfahren sowie die Ausgleichsmaßnahmen, regelt das für Inneres zuständige Ministerium, für die Laufbahnen der…
Eine Berufsqualifikation wird auf Antrag als Laufbahnbefähigung anerkannt, wenn sie Weist die Berufsqualifikation im Vergleich zu den Voraussetzungen, die für…
bei einer Anerkennung für eine Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes als Ausgleichsmaßnahme eine Eignungsprüfung und/oder einen Anpassungslehrgang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.