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Wer das Staatsexamen besteht, erwirbt die Laufbahnbefähigung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in der Naturschutzverwaltung, Fachrichtung Landespflege, und ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Technische Assessorin der Landespflege“ oder „Technischer Assessor der Landespflege“ zu führen. Hierüber erteilt das Oberprüfungsamt ein Prüfungszeugnis, das die Einzelnoten und das Gesamturteil enthält. Das Prüfungszeugnis wird von der Direktorin oder dem Direktor des Oberprüfungsamtes unterzeichnet und mit dem Siegel versehen. Es geht der Referendarin oder dem Referendar mit einem Bescheid des Oberprüfungsamtes mit Rechtsbehelfsbelehrung zu.
Wer das Staatsexamen besteht, erwirbt die Laufbahnbefähigung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in der Umweltverwaltung,…
Mit Bestehen der Prüfung erwirbt die Referendarin oder der Referendar die Befähigung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamts der Laufbahngruppe 2 des…
Mit Bestehen des Staatsexamens erwirbt die Referendarin oder der Referendar die Befähigung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2…
Mit Bestehen des Staatsexamens erwirbt die Referendarin oder der Referendar die Befähigung zum höheren Dienst, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst des…
Mit Bestehen der Prüfung erwirbt die Anwärterin oder der Anwärter die Befähigung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamts der Laufbahngruppe 2 des…
Diese Ausbildungs- und Prüfungsverordnung regelt die Einstellung, Ausbildung und Prüfung der Bewerberinnen und Bewerber für die Ämtergruppe des zweiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.