Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Einstellung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und Ernennung zur Referendarin der Landespflege oder zum Referendar der Landespflege.
Das Beamtenverhältnis endet mit Ablauf des Tages, an dem die Laufbahnprüfung (Staatsexamen) bestanden wird oder an dem das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung bekannt gegeben wird.
Die Einstellungsbehörde kann eine Beamtin auf Widerruf oder einen Beamten auf Widerruf aus dem Vorbereitungsdienst entlassen, wenn
sie oder er die charakterlichen, geistigen oder körperlichen Anforderungen nicht erfüllt oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt oder
zu erkennen ist, dass sie oder er das Ziel der Ausbildung nicht erreichen wird oder
Die Einstellungsbehörde kann eine Beamtin auf Widerruf oder einen Beamten auf Widerruf aus dem Vorbereitungsdienst entlassen, wenn a) sie oder er die…
zu erkennen ist, dass sie oder er das Ziel der Ausbildung nicht erreichen wird.
sie oder er die charakterlichen, geistigen oder körperlichen Anforderungen nicht erfüllt,
Die Anwärterinnen und Anwärter können durch Widerruf des Beamtenverhältnisses aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden, wenn die Voraussetzungen des § 23…
Eine Beamtin oder ein Beamter ist zu entlassen, wenn sie oder er
Die Anwärterinnen und Anwärter können durch Widerruf des Beamtenverhältnisses aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden, wenn die Voraussetzungen des § 23…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.