Gesetze
Gesetz wird geladen …
Während des Vorbereitungsdienstes sollen die Anwärterinnen und Anwärter auf allen Gebieten ihrer Laufbahn ausgebildet und mit den Aufgaben einer Beamtin oder eines Beamten für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des umwelttechnischen Dienstes vertraut gemacht werden. Die Ausbildung soll auf der Grundlage des während des Studiums erworbenen Wissens gründliche theoretische und praktische Kenntnisse über Aufbau, Aufgaben und Arbeitsweisen der Umweltverwaltung vermitteln und für die Laufbahn befähigen. Dabei sind insbesondere Verantwortungsbereitschaft und Eigeninitiative zu wecken und zu fördern. Die Dienststellenleitung ist verantwortlich für die Durchführung der Ausbildung. Die Anwärterin und der Anwärter haben dabei mitzuwirken, dass die Ausbildungsinhalte vermittelt werden.
Die Ausbildung soll sich darauf erstrecken, in praktischer Anwendung und aufbauend auf dem während des Studiums erworbenen Fachwissen sowie sonstigen…
Die Ausbildung soll sich darauf erstrecken, in praktischer Anwendung und aufbauend auf dem während des Studiums erworbenen Fachwissen sowie sonstigen…
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, Nachwuchskräfte für den technischen Verwaltungsdienst in der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der…
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, qualifizierte und verantwortungsbewusste Nachwuchsführungskräfte für den technischen Verwaltungsdienst in der Ämtergruppe…
Die Ausbildung soll den Anwärterinnen und Anwärtern ermöglichen, das im Studium erworbene Fachwissen in der Praxis anzuwenden und zu vertiefen. Insbesondere…
Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, qualifizierte Nachwuchskräfte für den technischen Verwaltungsdienst in der Ämtergruppe des zweiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.