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Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter gibt am Schluss der Ausbildung eine abschließende Beurteilung über die gesamte Dauer des technischen Referendariats ab. § 10 Absatz 1 und 3 gilt entsprechend.
Die Ausbildungsleitung gibt am Schluss der Ausbildung eine abschließende Beurteilung über die gesamte Dauer des technischen Referendariats ab. § 10 Absatz 1 und…
Die Ausbildungsbehörde fertigt am Ende der Ausbildung eine abschließende Beurteilung über die gesamte Dauer des technischen Referendariats. Diese soll über die…
Die Ausbildungsbehörde fertigt am Ende der Ausbildung eine abschließende Beurteilung über die gesamte Dauer des technischen Referendariats an. Absatz 1 gilt…
Die Bezirksregierung gibt am Ende der Ausbildung eine abschließende Beurteilung über die gesamte Dauer des technischen Referendariats ab. Absatz 1 gilt…
Jede Ausbildungsstelle beurteilt die Referendarin oder den Referendar nach Abschluss des bei ihr abgeleisteten Abschnittes oder Teilabschnittes unter Angabe der…
Zum Abschluss der Ausbildung erstellt die Ausbildungsbehörde eine abschließende Beurteilung. In ihr werden die Beurteilungen nach Absatz 1 aufgeführt. Sie soll…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.