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Zum Staatsexamen können nur Referendarinnen oder Referendare zugelassen werden, die die Ausbildungszeit für das technische Referendariat ordnungsgemäß abgeleistet haben.
Die Referendarin oder der Referendar hat den Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen (Anlage 3) innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die Ausbildungsbehörde zu stellen. Die Aufforderung durch die Ausbildungsbehörde erfolgt dann, wenn die Referendarin oder der Referendar unter Berücksichtigung der Beurteilungen nach § 10 für geeignet gehalten und die Zulassung damit befürwortet wird. Die Ausbildungsbehörde hat der Referendarin oder dem Referendar den Termin für den Antrag unter Hinweis auf die Folgen eines Versäumnisses (§ 4 Absatz 3 Buchstabe c) schriftlich mitzuteilen.
Die Ausbildungsbehörde leitet den Antrag mit den darin aufgeführten Unterlagen so rechtzeitig dem Oberprüfungsamt zu, dass er zwei Monate vor Aushändigung der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit dem Oberprüfungsamt vorliegt.
Die Direktorin oder der Direktor des Oberprüfungsamtes entscheidet aufgrund der mit dem Zulassungsantrag vorgelegten Unterlagen über die Zulassung zum Staatsexamen.
Das Oberprüfungsamt sendet den Zulassungsbescheid an die Referendarinnen und Referendare sowie einen Abdruck an die Ausbildungsbehörde und stellt die Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit der Referendarin oder dem Referendar fristgerecht elektronisch zur Verfügung. Auf Antrag nach § 17 Absatz 3 Satz 5 übersendet das Oberprüfungsamt die Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit der Referendarin oder dem Referendar in Papierform.
Die Referendarin oder der Referendar hat den Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen (Anlage 3) innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die…
Das Oberprüfungsamt leitet den Zulassungsbescheid zusammen mit der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit der Bezirksregierung zur fristgerechten Aushändigung…
Die Referendarinnen und Referendare haben ihren Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen (Anlage 4) innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die…
Referendarinnen oder Referendare haben ihren Antrag auf Zulassung zum Staatsexamen (Anlage 4) innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die…
Das Oberprüfungsamt leitet den Zulassungsbescheid zusammen mit der Aufgabe für die häusliche Prüfungsarbeit der Ausbildungsbehörde zu. Diese veranlasst die…
Sind die schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht (§ 18) als nicht bestanden bewertet (§ 22), wird die Referendarin oder der Referendar nicht zur mündlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.