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Ausbildungsbehörden sind die Bezirksregierungen. Ausbildungsstellen sind neben den Bezirksregierungen das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima und weitere Wahlstationen. Die Einstellungsbehörde bestimmt die Bezirksregierung, der die Referendarin oder der Referendar zur Ausbildung zugewiesen wird. Diese ist zugleich Stammdienststelle. Wünsche nach Zuweisung an eine bestimmte Ausbildungsbehörde sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Die Leitung der Ausbildungsbehörde bestimmt im Einvernehmen mit dem Ministerium eine geeignete Person mit der Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Umweltverwaltung zur Ausbildungsleiterin oder zum Ausbildungsleiter (Ausbildungsleitung). Diese überwacht die Einhaltung des Ausbildungsplans, organisiert erforderlichenfalls Ausbildungsveranstaltungen und betreut die Referendarinnen und Referendare während der gesamten Ausbildung.
Die Leitung der Ausbildungsbehörde bestimmt im Einvernehmen mit dem Ministerium eine geeignete Person mit der Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der…
Das Ministerium bestimmt im Einvernehmen mit dem für Inneres und dem für Kommunales zuständigen Ministerium eine geeignete Beamtin oder einen geeigneten Beamten…
Im Einzelnen obliegt die Ausbildung der Behörde oder Einrichtung, bei der die Ausbildung abgeleistet wird (Ausbildungsstelle). In Abstimmung mit der…
Die Ausbildungsbehörde bestimmt eine Beamtin oder einen Beamten des höheren Dienstes zur Ausbildungsleitung. Die Ausbildungsleitung lenkt und überwacht die…
Die Leitung der Ausbildungsbehörde bestimmt eine geeignete Beamtin oder einen geeigneten Beamten der Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2, ab dem zweiten…
Von der Einstellungsbehörde ist eine Beamtin oder ein Beamter, die oder der die Laufbahnprüfung des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.