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Ausbildungsbehörde ist die Einstellungsbehörde.
Das Ministerium bestimmt im Einvernehmen mit dem für Inneres und dem für Kommunales zuständigen Ministerium eine geeignete Beamtin oder einen geeigneten Beamten des technischen Dienstes der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in der Umweltverwaltung oder eine geeignete tarifbeschäftigte Person des entsprechenden Fachgebietes, deren Eingruppierung mit dem technischen Dienst der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppen 2 vergleichbar ist zur Ausbildungsleiterin oder zum Ausbildungsleiter (Landesausbildungsleitung) und eine Vertreterin oder einen Vertreter mit der Aufgabe, die Ausbildung zu organisieren und zu koordinieren und die Anwärterinnen und Anwärter während der gesamten Ausbildung zu betreuen.
Die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsbehörde beauftragt eine geeignete Beamtin oder einen geeigneten Beamten des technischen Dienstes der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 oder eine geeignete tarifbeschäftigte Person des entsprechenden Fachgebietes, deren Eingruppierung mit dem technischen Dienst der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 vergleichbar ist mit der Überwachung der Ausbildung (Ausbildungsbeauftragte oder Ausbildungsbeauftragter) aller nach dieser Verordnung Auszubildenden in der Dienststelle. Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden kann im Ausnahmefall auch eine Person, welche die Befähigung für eine in der Umweltverwaltung geforderte Laufbahn des technischen Dienstes der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 besitzt oder eine geeignete tarifbeschäftigte Person des entsprechenden Fachgebietes, deren Eingruppierung mit dem technischen Dienst der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 vergleichbar ist, als Ausbildungsbeauftragte oder Ausbildungsbeauftragter beauftragt werden.
Die Ausbildungsbeauftragten unterweisen die Anwärterinnen und Anwärter, leiten sie an und vergewissern sich anhand kleinerer, von ihnen selbstständig auszuführender Arbeiten, wie zum Beispiel Übungsarbeiten, Lösung praktischer Fälle im Innen- und Außendienst, Bearbeitung ausgewählter Vorgänge und Kurzvorträge, über deren Lernfortschritt.
Die Leitung der Ausbildungsbehörde bestimmt im Einvernehmen mit dem Ministerium eine geeignete Person mit der Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der…
Die Leitung der Ausbildungsbehörde bestimmt eine geeignete Beamtin oder einen geeigneten Beamten der Ämtergruppe der Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites…
Die Leitung der Ausbildungsbehörde bestimmt eine geeignete Beamtin oder einen geeigneten Beamten der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2…
Von der Einstellungsbehörde ist eine Beamtin oder ein Beamter, die oder der die Laufbahnprüfung des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des…
Die Leitung der Ausbildungsbehörde bestimmt im Einvernehmen mit dem Ministerium eine geeignete Person mit der Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der…
Die Leitung der Ausbildungsbehörde bestimmt eine geeignete Beamtin oder einen geeigneten Beamten der Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2, ab dem zweiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.